Der Gemeinderat wird alle vier Jahre von den Wahlberechtigten der Stadt Zürich an der Urne gewählt; letztmals am 13. Februar 2022 für die Amtsdauer von 2022 bis 2026, die mit der konstituierenden Sitzung vom 4. Mai 2022 eröffnet wurde.
Die 125 Sitze im Gemeinderat werden gemäss den Bevölkerungszahlen auf neun Wahlkreise verteilt. Jedes Ratsmitglied vertritt rund 3490 in der Stadt wohnhafte Personen.
Die 233 859 Wahlberechtigten der Stadt Zürich (Stand: 2022) wählen den Gemeinderat im Proporzverfahren. Das Proporzverfahren ist eine Listenwahl, das heisst, pro Partei gibt es eine Liste mit den entsprechenden Kandidierenden. Die Stimmberechtigten können zwischen den Listen auswählen, einzelne Kandidierende streichen oder hinzufügen. Die Sitze im Gemeinderat werden dann im selben Verhältnis zugeteilt, wie für die Parteien abgestimmt wurde. Diejenigen Kandidierenden auf der Liste mit den meisten Stimmen sind für die Legislaturperiode gewählt.
Tritt ein Mitglied des Gemeinderats während der vier Jahre dauernden Legislaturperiode zurück, rückt diejenige Person nach, die das nächsthöchste Wahlresultat erzielt hat.
Weitere Informationen und aktuelle Resultate finden Sie im Webauftritt der Abteilung Abstimmungen und Wahlen der Stadtkanzlei.