Aufgaben und Kompetenzen

Der Gemeinderat hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses

Die Stadt Zürich hat ein jährliches Budget von etwa 9,5 Milliarden Franken. Wie viel und wo dieses Geld eingesetzt wird, entscheidet der Gemeinderat jeweils im Dezember.

Erlass von Gesetzen

Der Gemeinderat erlässt als Legislative Gesetze für die Stadt Zürich. Dies sind insbesondere Verordnungen von allgemeiner Wichtigkeit wie beispielsweise die Verordnung über den Einsatz von Bodycams bei der Stadtpolizei oder die Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen. Ebenfalls setzt er die kommunalen Richt- und Nutzungspläne, die Bau- und Zonenordnung sowie Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne fest.

Ausgabenbeschlüsse

Alle Ausgaben, die der Stadtrat nicht in eigener Kompetenz beschliessen kann, muss er dem Gemeinderat vorlegen. Der Gemeinderat beschliesst auf Antrag des Stadtrats über diese Ausgaben z. B. für den Bau eines neuen Schulhauses. Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken übersteigen die Kompetenz des Gemeinderats und müssen zusätzlich dem Volk vorgelegt werden (obligatorische Volksabstimmung).

Einreichen von Vorstössen

Jedes Gemeinderatsmitglied, jede Fraktion und jede Kommission des Gemeinderats ist berechtigt, Vorstösse (Motionen, Postulate, Parlamentarische Initiativen, Globalbudgetanträge, Interpellationen und Schriftliche Anfragen) zuhanden des Stadtrats einzureichen. Ziel eines Vorstosses ist es, die Interessen der Stimmberechtigten der Stadt Zürich einzubringen und den Stadtrat aufzufordern, seine Politik diesen Anliegen entsprechend zu gestalten.

Abnahme der Rechnung

In seiner Rolle als Aufsichtsorgan nimmt der Gemeinderat jeweils im Juni die Rechnung der Stadt ab. Die Rechnungsprüfungskommission kann dem Stadtrat mittels eines Berichts Empfehlungen für die nächste Budgetierung abgeben.

Genehmigung des Geschäftsberichts

Durch den Geschäftsbericht erhält der Gemeinderat Einsicht in die Arbeit des Stadtrats sowie der Stadtverwaltung und kann diese prüfen. Dies ist zentral, um seine Funktion als Aufsichtsorgan wahrzunehmen.

Wahl diverser Gremien und Leitung Fachstellen

Der Gemeinderat wählt in seiner Funktion als Volksvertretung zahlreiche Gremien sowie die Leitungspersonen verschiedener Fachstellen. Dazu gehören beispielsweise die Mitglieder der Schulkommissionen oder die bzw. der Datenschutzbeauftragte.


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