Interpellation

Mit einer Interpellation wird Auskunft über ein beliebiges Geschäft oder Thema in der städtischen Verwaltung verlangt. Der Stadtrat beantwortet die Interpellation schriftlich innert sechs Monaten. Liegt die Antwort vor, wird in der Regel im Rat über die Interpellation diskutiert, danach ist der Vorstoss erledigt.

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