Motion

Eine Motion verpflichtet den Stadtrat, einen Entwurf auszuarbeiten, wie ein Beschluss erlassen, geändert oder aufgehoben werden kann. Findet die Motion im Rat eine Mehrheit und wird damit dem Stadtrat überwiesen, hat der Stadtrat zwei Jahre Zeit, diesen Entwurf dem Gemeinderat vorzulegen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie zu optimieren, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung der Cookies zu. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren rechtlichen Hinweisen