Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangen die Mitglieder des Gemeinderats vom Gemeinderat den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses, der in die Zuständigkeit der Gemeinde oder des Gemeinderats fällt. Unterstützt mindestens ein Drittel der Ratsmitglieder die Initiative, wird diese zur Berichterstattung und Antragstellung an eine Kommission überwiesen. Anschliessend beschliesst der Gemeinderat über die Initiative und die Anträge der Kommission.