Das Präsidium des Gemeinderats besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident ist während eines Jahres die höchste Stadtzürcherin oder der höchste Stadtzürcher. Die Person leitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Geschäftsleitung und übernimmt Repräsentationsaufgaben.