Wenn eine Privatperson oder eine Organisation durch einen Beschluss des Gemeinderats direkt betroffen ist und ihre Interessen gefährdet sieht, kann diese Rekurs gegen den Beschluss einlegen. Damit wird ein Rechtsmittelverfahren eröffnet. Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag der Geschäftsleitung über den nächsten Verfahrensschritt.