Tagliste (Traktandenliste)

Die Tagliste enthält die Traktanden für die nächste Sitzung des Gemeinderats. Sie wird jede Woche neu von der Präsidentin oder dem Präsidenten erlassen.

Auf der Tagliste sind die in der Sitzung zu behandelnden Geschäfte in fetter Schrift aufgeführt. Zudem enthält sie alle pendenten Geschäfte des Gemeinderats sowie ein Ausblick auf die nächsten Sitzungen. Die noch nicht beratenen Vorstösse sind chronologisch und nach Departement aufgeführt.

Aufbau Tagliste

Die Tagliste ist in verschiedene Rubriken unterteilt. Diese Rubriken erklären die Art der Behandlung der traktandierten Geschäfte in der entsprechenden Ratssitzung.
Meist werden nicht zu allen Rubriken Geschäfte traktandiert.

Mitteilungen

Nach der Begrüssung und den Mitteilungen des Ratspräsidiums können formelle Anträge zur Tagliste oder zu den weiteren, nicht traktandierten Geschäften gestellt werden (z. B. Anträge auf Dringlicherklärung eines Vorstosses). Danach werden mögliche Fraktionserklärungen oder persönliche Erklärungen der Ratsmitglieder verlesen. Abgestimmt wird nur über Anträge, die sich konkret auf die aktuelle Sitzung auswirken (z. B. Absetzung von Geschäften).

Wahlen

Stille Wahlen:
Die Interfraktionelle Konferenz bespricht die Wahlen vorgängig und bestätigt die Kandidaturen. Entspricht die Zahl der Kandidaturen den zu vergebenden Sitzen, erfolgen die Wahlen als sogenannte stille Wahlen. Eine Diskussion im Rat findet in der Regel nicht statt.

Geheime Wahlen:
Werden mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen, als Sitze zu besetzen sind, wird die Wahl geheim durchgeführt. Auch das Präsidiums und das Vizepräsidium des Gemeinderats werden geheim gewählt. Die Wahlen finden schriftlich statt.

Zuweisung von Vorlagen des Stadtrats

Neue Vorlagen des Stadtrats werden durch die Geschäftsleitung einer Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Ist der Gemeinderat mit der Zuweisung nicht einverstanden, entscheidet er in der Sitzung, welche Kommission die Geschäfte beraten soll. 

Diese Geschäfte werden heute im Rat nicht inhaltlich diskutiert. Eine Debatte findet erst statt, wenn sie in der Kommission beraten wurden.

Zuweisung von Tätigkeitsberichten

Die Zuständigkeit für die Vorberatung der Tätigkeitsberichte der verwaltungsunabhängigen Dienste ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Gemeinderats. 

Dieses Geschäft wird heute im Rat nicht inhaltlich diskutiert. Eine Debatte findet erst nach Abschluss der Kommissionsberatung statt.

Behandlung von Vorstössen ohne Diskussion

Wenn der Stadtrat eine Motion oder ein Postulat annehmen will, werden diese nicht im Rat diskutiert. Stellt ein Ratsmitglied jedoch einen Ablehnungs- oder Texteänderungsantrag, wird der Vorstoss in einer anderen Sitzung diskutiert. Er wird hinten auf der Tagliste beim dazugehörigen Departement eingereiht.

Dringlicherklärung von Vorstössen

Wurde ein Antrag auf Dringlichkeit gestellt, entscheidet der Rat in der nächsten Sitzung, ob dem zugestimmt wird. Dafür braucht es mindestens 63 Stimmen.

Vorläufige Unterstützung von Einzelinitiativen

Wird eine Einzelinitiative eingereicht, entscheidet der Rat mit mindestens 42 Stimmen, ob sie an den Stadtrat überwiesen wird. Über den Inhalt der Initiative wird erst diskutiert, wenn der Stadtrat mitteilt, ob er die Einzelinitiative annimmt. 

Der Rat entscheidet an einer anderen Sitzung, ob er der Einzelinitiative zustimmt.

Vorläufige Unterstützung von Parlamentarischen Initiativen

Damit eine Parlamentarische Initiative zustande kommt, müssen mindestens 42 Ratsmitglieder der Vorlage zustimmen. Darauf wird eine Kommission beauftragt, einen Antrag zu formulieren.

Die Diskussion über den Inhalt einer Parlamentarischen Sitzung findet in einer anderen Sitzung statt.

Behandlung von Globalbudgetanträgen

Bei einem Globalbutgetantrag handelt es sich um einen parlamentarischen Vorstoss zu den Produktegruppen-Globalbudgets, der sich in der Regel auf das nächste Budgetjahr bezieht. Diese Anträge sind deshalb an Fristen gebunden und werden nicht bei den übrigen Departementsvorstössen eingereiht. Der Gemeinderat entscheidet nach einer Diskussion darüber, ob der Antrag an den Stadtrat überwiesen oder abgelehnt wird.

Behandlung von Rechtsmittelgeschäften

Wurde ein Beschluss des Gemeinderats oder der Stimmberechtigten im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens (Rekurs) aufgehoben oder geändert, entscheidet der Gemeinderat, ob das Verfahren an die nächste höhere Rechtsmittelinstanz weitergezogen wird. Es handelt sich lediglich um einen juristischen Verfahrensentscheid. Das Geschäft wird heute nicht noch einmal inhaltlich beraten.

Behandlung von Tätigkeitsberichten

Die Zuständigkeit für die Beratung der Tätigkeitsberichte der verwaltungsunabhängigen Dienste ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Nach Antragsstellung durch die vorberatende Kommission werden die Berichte im Gemeinderat behandelt.

Behandlung von Berichten

Die Kommissionen können zu besonderen Themen oder Untersuchungen Berichte verfassen und diese dem Rat zur Kenntnis bringen. Dazu können sie Anträge formulieren. Diese Berichte und Anträge werden im Rat diskutiert.

Behandlung von Anträgen der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung kann dem Gemeinderat Anträge zu Geschäften im eigenen Wirkungskreis vorlegen. Dies betrifft insbesondere die Geschäfts- und Entschädigungsverordnung des Gemeinderats. Diese Anträge werden entweder aus eigenem Antrieb initiiert oder aufgrund eines vom Rat erteilten Auftrags erarbeitet.

Behandlung von Anträgen aus den Kommissionen

Die Kommissionen können dem Rat Verfahrensanträge zu ihren Geschäften stellen (z. B. Antrag auf Sistierung eines Geschäfts). Diese Anträge werden im Rat diskutiert.

Behandlung von Parlamentarischen Initiativen

Nachdem die bei der vorläufigen Unterstützung bestimmte Kommission die Beratung zur Parlamentarischen Initiative abgeschlossen hat, gelangt sie mit ihren Anträgen an den Rat. Über die Parlamentarische Initiative und die Anträge der Kommission findet eine Debatte und Beschlussfassung statt.

Behandlung von Beschlussanträgen

Beschlussanträge sind parlamentarische Vorstösse, die den eigenen Wirkungskreis des Gemeinderats betreffen. Zu diesen Vorstössen stellt der Stadtrat deshalb keine Anträge. Zuerst wird ein Beschlussantrag begründet, gefolgt von der allfälligen Begründung eines Ablehnungs- oder Textänderungsantrags und der freien Debatte.

Behandlung von Vorlagen des Stadtrats

Benötigt der Stadtrat für seine Geschäfte die Zustimmung des Gemeinderats, stellt er mit einer Weisung einen Antrag. Oft handelt es sich dabei um Kreditgeschäfte oder Geschäfte mit Gesetzescharakter. 

Kreditweisungen:
Geschäfte, die Gesetzescharakter haben, werden in einer ersten Lesung nur inhaltlich beraten, die definitive Beschlussfassung erfolgt erst nach der redaktionellen Bereinigung durch die Redaktionskommission (RedK). 

Hat die RedK das Geschäft beraten, kommt es erneut in den Rat und wird verabschiedet.

Fristerstreckungen:
Bei einem Antrag auf Fristerstreckung wird lediglich ein Verfahrensentscheid gefällt und das Geschäft nicht inhaltlich beraten.

Allfällige Begleitvorstösse werden gleichzeitig mit der zugehörigen Weisung begründet und in einer gemeinsamen Debatte beraten.

Behandlung von dringlichen Vorstössen

Vom Rat dringlich erklärte Vorstösse werden bevorzugt behandelt. Deshalb werden sie vor den übrigen Vorstössen aus den Departementen traktandiert. 

Zuerst wird ein Vorstoss begründet, danach folgen die Begründung des Ablehnungs- oder Textänderungsantrags und die freie Debatte.

Behandlung von Vorstössen

Vorstösse werden beim verantwortlichen Departement chronologisch in eine Liste eingereiht und periodisch traktandiert. In der Regel werden mehr Vorstösse eingeplant, als während der Sitzung behandelt werden können. Zuerst wird ein Vorstoss begründet, darauf folgen die Begründung zum Ablehnungs- oder Textänderungsantrags und die freie Debatte.

Behandlung von Jugendvorstössen

Nach der Stellungnahme des Stadtrats wird der Jugendvorstoss im Gemeinderat behandelt – spätestens 6 Monate nach dessen Einreichung. Eine Vertretung der Versammlung, an der der Jugendvorstoss beschlossen wurde, hat das Recht, den Vorstoss im Gemeinderat mündlich zu begründen. 

Wird der Vorstoss an den Stadtrat überwiesen, erfolgt dies in Form eines Postulats.

Themendebatte

Werden zu einem Themenbereich mehrere Vorstösse eingereicht, die unterschiedliche Departemente betreffen, können diese zu einer Themendebatte zusammengefasst werden.

Legende

Die Symbole, die neben den Geschäftsnummern (z. B. GR Nr. 2023/430) aufgeführt werden, haben folgende Bedeutung:

*Keine materielle Behandlung
**Antwort oder Zuschrift des Stadtrats noch ausstehend
Zuteilung an die Departemente noch nicht erfolgt
AAblehnung
A/PAblehnung, Entgegennahme als Postulat
EEntgegennahme
E/AEntgegennahme, Ablehnungsantrag aus dem Gemeinderat
E/TEntgegennahme, Textänderungsantrag aus dem Gemeinderat

Auf der hintersten Seite der Tagliste findet sich eine ausführliche Legende.

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