Einschätzung und Steuerung der zunehmenden Anzahl leerstehender Zweitwohnungen, Angabe der Anzahl Personen, die in diesen Wohnungen untergebracht werden könnten, Massnahmen zur Vermietung der Wohnungen und gegen Scheinanmeldungen der Eigentümerschaften in anderen Gemeinden, Stand der Prüfung einer Zweitwohnungs- und Tourismusabgabe
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