Vereinfachung von energetischen Sanierungen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes (PBG), Gewährleistung der Beurteilung von Sanierungen im Anzeigeverfahren und Verzicht auf zusätzliche Auflagen sowie Anteil der denkmalgeschützten und inventarisierten Gebäude am Gesamtenergiekonsum und möglicher Ausbau von Anreizen für Sanierungen
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