Tiefbauamt, Baulinienrevisionen im Quartier Seebach, Kreis 11, Anpassung der Baulinien an die Richtplanung und die Parzellierung des öffentlichen Grundes, Festsetzung, Rekurs gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 11. Januar 2012, Vernehmlassung an das Baurekursgericht des Kantons Zürich
Zuständige/s Departement/e: Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (TED)
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie zu optimieren, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung der Cookies zu. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren rechtlichen Hinweisen