Schulamt, Herabsetzung des Grenzbetrags gemäss Art. 8 Abs. 2 der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich von Fr. 120 000.– auf Fr. 100 000.–
Zuständige/s Departement/e: Schul- und Sportdepartement (SSD)
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