Neuorganisation der städtischen Wärmeversorgung, Vor- und Nachteile des Betriebs des Holzheizkraftwerks Aubrugg durch eine Aktiengesellschaft, Regeln betreffend Rechnungslegung, künftige Vertragsverlängerung und Berücksichtigung des Holzenergiepotenzials des Kantons sowie mögliche Auslagerung der zusätzlichen Energieproduktion an Aktiengesellschaften
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