Schriftliche Anfrage

Neuorganisation der städtischen Wärmeversorgung, Vor- und Nachteile des Betriebs des Holzheizkraftwerks Aubrugg durch eine Aktiengesellschaft, Regeln betreffend Rechnungslegung, künftige Vertragsverlängerung und Berücksichtigung des Holzenergiepotenzials des Kantons sowie mögliche Auslagerung der zusätzlichen Energieproduktion an Aktiengesellschaften


Eingereicht von: Andreas Kirstein (AL)
Zuständige/s Departement/e: Departement der Industriellen Betriebe (DIB)
Referendum: Kein Referendum

Ablauf

Kenntnisnahme

11.09.2024 / Beschlussnummer: 3676

Stadtrat, Antwort

04.09.2024

Eingang, Frist 3 Monate

15.05.2024 / Beschlussnummer: 3163

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