Schriftliche Anfrage

Neuorganisation der städtischen Wärmeversorgung, Vor- und Nachteile des Betriebs des Holzheizkraftwerks Aubrugg durch eine Aktiengesellschaft, Regeln betreffend Rechnungslegung, künftige Vertragsverlängerung und Berücksichtigung des Holzenergiepotenzials des Kantons sowie mögliche Auslagerung der zusätzlichen Energieproduktion an Aktiengesellschaften


Pendent bei: Stadtrat (Frist bis 04.09.2024)
Eingereicht von: Andreas Kirstein (AL)
Zuständige/s Departement/e: Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (TED)
Referendum: Kein Referendum

Ablauf

Eingang, Frist 3 Monate

15.05.2024 / Beschlussnummer: 3163

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