Änderung des Volksschulgesetzes betreffend Mitarbeiterbeurteilung (MAB), Angaben zum Vollzug auf städtischer Ebene, Gewährleistung der vorgeschriebenen Aufsichtspflicht der Schulbehörde, Auswirkungen auf die Ressourcen der Behörden sowie Vorgehen hinsichtlich einer geordneten Neuorganisation der Schulbehörden
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