Sicherung von qualitativ hochwertigen Grün- und Freiräumen, Möglichkeiten und Vorgaben bezüglich der Berücksichtigung einer ökologisch wertvollen Umgebungsplanung bei städtischen Bauprojekten sowie Beurteilung einer Vorgabe hinsichtlich eines Prozentsatzes der Bausumme für solche Massnahmen
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