Schutz der Angestellten und der Beauftragten während Hitzeperioden, bisherige Schutzmassnahmen, Umgang mit verlängerten Bauzeiten, Terminklauseln bei Bauausschreibungen, Ausnahmebewilligungen für die Ruhezeiten und Haltung zur Regelung des Kantons Tessin betreffend die Einstellung der Arbeiten ab 13 Uhr
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