Zwischennutzungen auf dem Juch-Areal, vertragliche Vereinbarungen zwischen AOZ und der Stadt zur Nutzung des Areals und Absprachen mit dem Generalunternehmer HRS betreffend Bauinstallationsplatz und Übernahme des Areals sowie Voraussetzungen für die Räumung einer Zwischennutzung im Hinblick auf einen Abbruch oder eine Übergabe der Fläche an einen Dritten
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie zu optimieren, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung der Cookies zu. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren rechtlichen Hinweisen