RedK (Redaktionskommission)

Die RedK prüft Erlasse, die Gesetzescharakter haben, auf Verständlichkeit, Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Gemeinderats und sprachliche Korrektheit. In der RedK hat jede Fraktion Anspruch auf einen Sitz. Die Überweisung von Erlassen an die RedK erfolgt nach der Detailberatung im Gemeinderat. Nach der Prüfung des Erlasses durch die RedK führt der Gemeinderat die Redaktionslesung durch. Anschliessend findet die Schlussabstimmung im Rat statt. Die RedK tagt nach Überweisung eines Geschäfts in der Regel am Freitag-Mittag.

Aktuelle Geschäfte

2025/74
Antrag Geschäftsleitung

Geschäftsordnung des Gemeinderats (GeschO GR, AS 171.100), Teilrevision