Die Spezialkommission Sozialdepartement des Gemeinderats Stadt Zürich (SK SD) hat die Beratungen zur Observationsverordnung abgeschlossen. Eine Mehrheit beantragt Annahme der in verschiedenen Artikeln angepassten Verordnung. Mit dieser Rechtsgrundlage ist es dem Sozialinspektorat künftig wieder möglich, Sozialhilfebeziehende bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch über einen beschränkten Zeitraum zu observieren.