Die Arbeit des Gemeinderats sowie seine Aufgaben und Kompetenzen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Stadt Zürich. Sie regelt insbesondere die Organisation und die Zuständigkeiten der Gemeinde (d. h. der Stimmberechtigten der Stadt), des Gemeinderats, des Stadtrats und seiner Departemente sowie von weiteren Behörden der Stadt.
Die Geschäftsordnung regelt das Vorgehen der parlamentarischen Beratungen des Gemeinderats, definiert die Form von und das Vorgehen bei einzelnen parlamentarischen Vorstössen und legt die Zuständigkeiten der Geschäftsleitung und Kommissionen fest.
Die Entschädigungsverordnung des Gemeinderats legt u. a. fest, wer wie viel Sitzungsgeld erhält, regelt die Spesenentschädigung für die Ratsmitglieder sowie die Entschädigung für die Repräsentationsaufgaben des Präsidiums.
Die Erlasse von den Behörden der Stadt Zürich werden in der sogenannten Amtlichen Sammlung geführt. Erlasse sind Verordnungen, Reglemente und Richtlinien, die vom Stadtrat oder Gemeinderat verabschiedet oder an der Urne genehmigt werden.
Wichtige Grundlagen für den Gemeinderat werden auch in den kantonalen Gesetzen geregelt, zum Beispiel im Gemeindegesetz (GG) oder im Gesetz über die politischen Rechte (GPR).
In der Zürcher Gesetzessammlung (ZH-Lex) sind die rechtlichen Grundlagen des Kantons Zürich zu finden.